Eine beglaubigte oder beeidigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird. Sie dient zur Bestätigung, dass der Inhalt des übersetzten Dokuments dem Original voll und ganz entspricht.
Mein Angebot im Überblick:
· Beglaubigte Übersetzungen
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· Fachübersetzungen
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der Gerichtsdolmetscher mit der Beglaubigungsklausel, seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext.
Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um amtliche Dokumente handelt, die den österreichischen Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden müssen.
Durch die Beglaubigung der getreu angefertigten Übersetzung durch den Gerichtsdolmetscher wird das Dokument rechtlich verbindlich, daher werden auch ausschließlich von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern angefertigte beglaubigte Übersetzungen von den Behörden anerkannt.
private Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Führerschein etc.)
Zeugnisse, Diplome, Berufsnachweise etc.
Gerichtsurteile
Firmenbuchauszüge, Jahres- und Geschäftsberichte etc.
Verträge, Notariatsakte etc.
Ein in Österreich in eine Fremdsprache beglaubigt übersetztes Dokument ist nicht automatisch in anderen Ländern gültig. Muss das gewünschte Dokument im Ausland (außerhalb der EU) vorgelegt werden, ist meist noch eine zusätzliche Überbeglaubigung bzw. Apostille notwendig.
Begleitung zu Terminen bei Konsulaten, Gerichten, Standesämtern und anderen Behörden.
Gerichtsurteile und -beschlüsse
Verträge
Strafregisterauszüge
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
Staatsbürgerschaftsnachweise
Hochschuldiplome und -zeugnisse, Transkripte
Meldebescheinigungen
Ehefähigkeitszeugnisse
Führerscheine
Dienstzeugnisse, Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Namensänderungsbescheide
Apostillen
Handelsregisterauszüge
Bankunterlagen
medizinische Dokumente
Versicherungsunterlagen usw.