Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschdienste

Eine beglaubigte oder beeidigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird. Sie dient zur Bestätigung, dass der Inhalt des übersetzten Dokuments dem Original voll und ganz entspricht.

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der Gerichtsdolmetscher mit der Beglaubigungsklausel, seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig?

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um amtliche Dokumente handelt, die den österreichischen Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden müssen.

Amtsgültigkeit

Durch die Beglaubigung der getreu angefertigten Übersetzung durch den Gerichtsdolmetscher wird das Dokument rechtlich verbindlich, daher werden auch ausschließlich von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern angefertigte beglaubigte Übersetzungen von den Behörden anerkannt.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • private Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Führerschein etc.)

  • Zeugnisse, Diplome, Berufsnachweise etc.

  • Gerichtsurteile

  • Firmenbuchauszüge, Jahres- und Geschäftsberichte etc.

  • Verträge, Notariatsakte etc.

Beglaubigte Übersetzungen für das Ausland

Ein in Österreich in eine Fremdsprache beglaubigt übersetztes Dokument ist nicht automatisch in anderen Ländern gültig. Muss das gewünschte Dokument im Ausland (außerhalb der EU) vorgelegt werden, ist meist noch eine zusätzliche Überbeglaubigung bzw. Apostille notwendig.

Begleitung bei amtlichen Behörden

Begleitung zu Terminen bei Konsulaten, Gerichten, Standesämtern und anderen Behörden.

Dokumente, die häufig übersetzt werden müssen:

  • Gerichtsurteile und -beschlüsse

  • Verträge

  • Strafregisterauszüge

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden

  • Staatsbürgerschaftsnachweise

  • Hochschuldiplome und -zeugnisse, Transkripte

  • Meldebescheinigungen

  • Ehefähigkeitszeugnisse

  • Führerscheine

  • Dienstzeugnisse, Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Namensänderungsbescheide

  • Apostillen

  • Handelsregisterauszüge

  • Bankunterlagen

  • medizinische Dokumente

  • Versicherungsunterlagen usw.

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